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+43 4732 2616
Die Aufgaben des Rauchfangkehrers sind vielfältig. Nicht nur zu den Kehrterminen sorgt unser Team für Ihre Sicherheit & die Sauberkeit Ihres Rauchfanges. Wir widmen uns auf verschiedenste Weise dem effektiven Brandschutz in Gmünd und Umgebung.
Rauchfangkehrer- Kehrgebiet
Als öffentlich zugelassener Rauchfangkehrer sind wir im Kehrgebiet III vom Land Kärnten tätig. Das Kehrgebiet umfasst die Gemeinden
Gemeinden
Gmünd
Trebesing
Malta
Millstatt
Rennweg
Spittal an der Drau
Seeboden
Bad Kleinkirchheim
Krems in Kärnten
Rennweg am Katschberg
Gmünd in Kärnten
Radenthein
Informationen rund um die Rauchfangkehrung
Rauchfang – Kehrung
Die Kehrung und Überprüfung Ihrer Abgasanlage ist gesetzlich geregelt und muss von einem öffentlich zugelassenen Rauchfangkehrer des Kehrgebietes durchgeführt werden. Wir als öffentlich zugelassener Rauchfangkehrer sind daher berechtigt, die gesetzlich vorgeschrieben Arbeiten durchzuführen. Dies hat für Sie nicht nur den Vorteil, dass die Verbrennungsrückstände entfernt werden!
Denn bei jedem Besuch Ihres Rauchfangkehrers kann dieser durch seine Erfahrung mögliche Mängel des Brandschutzes, der Abgasanlage oder der Feuerstätte aufzeigen sowie auf Grund der Verbrennungsrückstände Probleme mit dem Brennstoff, der Einstellung oder der Betreibung der Feuerstätte feststellen. Jedes Jahr werden im Land Kärnten unzählige Mängel im Brand- und Umweltschutz festgestellt und können dadurch behoben werden.
Rauchfang - Überprüfung
Wird ein Rauchfang neu errichtet oder werden bei einem Rauchfang Veränderungen vorgenommen (andere Feuerstätte, Rauchfangsanierung udgl.), muss der Rauchfang gemäß Kärntner Bauordnung auf ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden. Diese Überprüfung umfasst die Dichtheit, den freien Querschnitt und den Anschluss beim Rauchfang.
Ist eine Reinigung des Rauchfangs mit herkömmlichem Kehrwerkzeug nicht mehr möglich, können wir gerne mit unseren Ausschlagverfahren Hartrußablagerungen entfernen.
Ihr Rauchfangkehrer führt die Feuerbeschau alle 15 bzw. 9 Jahre durch. Brandverhütung und damit letztlich die Sicherheit Ihrer Familie, Ihres Gebäudes sowie der Nachbarschaft sind das oberste Ziel.
Laut Gefahren und Feuerpolizeiordnung ist der Rauchfangkehrer verpflichtet, einmal innerhalb von drei Jahren die Feuerstätten einer Sichtprüfung zu unterziehen.
Zweck der Feuerstättensichtprüfung ist:
Feuerstättensichtprüfung
Brände verhindern
Rauchgasvergiftungen vermeiden
Unbeteiligte, z.B. Anrainer, vor Schaden bewahren
Unnötige Luftverschmutzung durch falsche Brennstoffwahl vermeiden
Prüfen, ob die Abgasmessungen durchgeführt wurden
Prüfen, ob die vorhanden Brennstoffe geeignet sind
In Fragen Energie, Umwelt und Sicherheit umfassend beraten
Gerne führen wir für Sie die Dichtheitsüberprüfung laut ÖNORM B 8201 durch. Sie ist bei neu errichteten Rauchfängen vorgeschrieben, ebenso wie beim Neuanschluss einer Feuerungsanlage sowie im Falle eines Gebrechens.
Die Dichtheitsüberprüfung des Rauchfanges erhöht generell die Betriebssicherheit Ihrer Heizungsanlage und trägt dazu bei, dass diese reibungslos funktioniert. Sie ist somit auch eine Maßnahme des vorbeugenden Brandschutzes.
Je nach Heizungsanlage erfolgt die Prüfung der Betriebsdichtheit mittels:
Prüfung der Betriebsdichtheit
Raucherzeugung
Leckratenprüfung
Ringspaltmessung
Überprüft werden Rauch- und Abgasfänge auf freien Querschnitt und Dichtheit. Bei der Prüfung wird die Dichtheit sowohl bei Unterdruck- als auch Überdruckbetrieb getestet. Kondensatbildung an undichten Stellen kann erhebliche Schänden an Ihrem Gebäude anrichten.
Kamin - Kamera – Inspektion
Eine weitere technologische Innovation, die von uns angeboten wird, ist die Rauchfangkameraüberprüfung. Sie stellt ein äußerst interessantes Hilfsmittel dar und eröffnet ganz neue Möglichkeiten, um die Bauweise Ihres Hauses zu überprüfen. Versetzungs-, Anschluss- und Materialfehler werden dadurch rasch und exakt festgestellt.
Die Rauchfangkamera ist daher ideal, um Bauschäden aller Art rechtzeitig aufzudecken, sodass Sie Energie einsparen können. Zusammen mit unseren Fachleuten können Sie zusehen, wie Ihr Rauchfang von innen durchleuchtet wird. So findet man heraus, ob ein akuter Bedarf einer Sanierung besteht oder nicht. Speziell auch die Tatsache, dass die Rauchfangkamera- Überprüfung eine perfekte Variante darstellt, um Ihnen die Probleme Ihres Kamins bildlich zu veranschaulichen, wird von uns besonders geschätzt. Nicht zuletzt deswegen wird das Service der Rauchfangkameraüberprüfung auch von zahlreichen Kunden gerne genutzt.
Abgasmessung nach K-HeizG
Ein wesentlicher Bestandteil jeder Heizungswartung ist die regelmäßige Abgasmessung. Wir bieten eine unabhängige Beratung mit neutralen Urteil.
Ziel ist es:
HeizG
die Schadstoffkonzentrationen festzustellen
den Abgasverlust und damit Ihr persönliches Potential zu Energieeinsparung zu ermitteln
die Effizienz Ihrer Heizanlage zu erhöhen
Mit einer regelmäßigen Abgasmessung sind Sie auf der sicheren Seite. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Die Abgasmessung nach Kärntner Heizanlagengesetz K-HeizG ist in regelmäßigen Abständen vorgeschrieben. Dabei kann unter anderem herausgefunden werden ob Ihre Anlage noch korrekt funktioniert und noch wirtschaftlich ist. Hauptziele einer Abgasmessung sind Energie zu sparen und die Umwelt zu schützen.
Inspektion nach K-HeizG
Gerne übernehmen wir auch die persönliche Energieberatung zu Ihrer individuellen Heizungsanlage. Unsere Experten zeigen Ihnen neue Möglichkeiten, um Kosten zu sparen und zugleich die Umwelt zu schonen. Wir bieten Ihnen eine unabhängige Beratung mit neutralen Urteil!
Die sogenannte Inspektion nach Kärntner Heizanlagengesetz K-HeizG ist eine Energieeffizienz- Überprüfung und muss in regelmäßigen Abständen stattfinden.